5.1 Umgebungsbebauung
Distanz zur nächsten Wohnsiedlung: min. ca. 50 m (Mischgebiet)
Externe Einwirkungen: keine
Anlagen mit Katastrophenpotential im Umkreis von 5 km: nicht bekannt

5.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Emmissionsschutzauflagen (Lärm etc.): gemäß geltender Vorschriften
Schallimmissionsschutz, schutzwürdige Gebiete: Wohnbebauung (MI)
Umweltverträglichkeitsprüfung: gemäß geltender Vorschriften
erforderliche Produktionsgenehmigungen: gemäß geltender Vorschriften
Beschäftigungsauflagen: keine

Weitere Informationen