4. Erschließung und Bebaubarkeit

4.1 Planungs- u. Baurecht
B-Plan in Aufstellung – Baurecht nach § 33 BauGB
Art und Maß der baulichen Nutzung GE
GZ: II
GRZ: 0,6
GFZ: 1,4
TH: 10,0 m

4.2 Verkehrliche Erschließung
Gleisanschluss: nicht vorhanden
Hauptverkehrsstraße: Anbindung an S 11 zum BAB-Anschluss Grimma [A 14]
Anbindung über S 11 zur B 176 (Borna [B 95] – Döbeln [A 14])
(perspekt. über B 176 an A 72 bei Borna)
ÖPNV nicht vorhanden

4.3 Stadttechnische ErschließungElektroenergie Mittelspannungsebene vorhanden
Angaben liegen nicht vor – können bei envia erfragt werden

4.3.2 Wasser
vorhanden
Angaben liegen nicht vor – können bei OEWA Grimma erfragt werden

4.3.3 Abwasser
Mischsystem vorhanden
Anschlussbedingungen können bei OEWA erfragt werden

4.3.4 Regenwasserableitung
vorhanden
max. Einleitmenge ? l/s
Wasserrückhaltung erforderlich ja (min. 70%)

4.3.5 Schmutzwasserableitung
vorhanden
Angaben liegen z.Z. nicht vor – können bei OEWA Grimma erfragt werden

Gas
vorhanden
Angaben liegen z.Z. nicht vor – können bei MITGAS erfragt werden

Fernwärme nicht vorhanden

4.6 Telekommunikation
vorhanden
Angaben liegen nicht vor – können bei Telekom erfragt werden

4.7 Abfallentsorgung
vorhanden
Feststoffe : -Entsorgungsträger Landkreis
Schlämme/Fette: -Entsorgungsträger Landkreis
Verdünner/Farben: -Entsorgungsträger Landkreis




Weitere Informationen

1. Ansprechpartner

2. Allgemeine Angaben

3. Spezifische Grundstücksangaben

5. Umweltverträglichkeit

6. Rahmenbedingungen

7. Umfeld


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