5.1 Umgebungsbebauung Distanz zur nächsten Wohnsiedlung: min. ca. 50 m (Mischgebiet) Externe Einwirkungen: keine Anlagen mit Katastrophenpotential im Umkreis von 5 km: nicht bekannt
5.2 Rechtliche Rahmenbedingungen Emmissionsschutzauflagen (Lärm etc.): gemäß geltender Vorschriften Schallimmissionsschutz, schutzwürdige Gebiete: Wohnbebauung (MI) Umweltverträglichkeitsprüfung: gemäß geltender Vorschriften erforderliche Produktionsgenehmigungen: gemäß geltender Vorschriften Beschäftigungsauflagen: keine
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